Allgemeine Geschäftsbedingungen der MountMarketing Agentur, Zum Talblick1 in 78333 Stockach

Allgemeine Geschäftsbedingungen MountMarketing Agentur, Zum Talblick 1, 78333 Stockach

§ 1 Anwendungsbereich
(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die die MountMarketing Agentur mit seinen Kunden schließt, wenn es sich dabei um einen Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen (nachfolgend „Kunde“ oder „Auftraggeber“ genannt) handelt. 
(2) Die MountMarketing Agentur schließt keine Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB ab. Der Kunde versichert, bei Vertragsschluss mit der MountMarketing Agentur als Unternehmer gemäß § 14 BGB beziehungsweise als Kaufmann nach HGB zu handeln. 
(3) Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als die MountMarketing Agentur ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn die MountMarketing Agentur in Kenntnis der AGB des Kunden mit der Erbringung der Dienstleistungen vorbehaltlos beginnt.

§ 2 Leistungen von der MountMarketing Agentur / Mitwirkung des Kunden
(1) Die MountMarketing Agentur erbringt für den Kunden Dienstleistungen im Bereich des Online-Marketings und der Unternehmensberatung. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart, schuldet die MountMarketing Agentur nicht die Erbringung eines Werks. Insbesondere kann die MountMarketing Agentur lediglich den Erfolg bestimmter Werbemaßnahmen prognostizieren anhand von Erfahrungswerten. Dem Kunden ist bewusst, dass ein diesbezüglicher Erfolg von der MountMarketing Agentur nicht geschuldet wird. Ist eine gesonderte Vergütung für das Erreichen eines bestimmten Erfolgs einer Werbemaßnahme vereinbart, wird diese sonach als erfolgsabhängiger Bonus gezahlt. Ein Anspruch auf Erreichen eines konkreten Erfolgs besteht jedoch im Grundsatz nicht.
(2) Der Kunde hat die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen steht vollständig und fristgemäß zu erbringen. Unterlässt der Kunde eine Mitwirkungshandlung und verhindert damit die Leistungserbringung durch die MountMarketing Agentur, bleibt der Vergütungsanspruch von der MountMarketing Agentur unberührt.
(3) Die MountMarketing Agentur steht in Bezug auf die gegenüber dem Kunden zu erbringenden Dienstleistungen ein Leistungsbestimmungsrecht gemäß § 315 BGB zu.

§ 3 Zustandekommen von Verträgen
(1) Der Vertragsschluss zwischen der MountMarketing Agentur und dem Kunden kann fernmündlich (Videochat, Telefon, etc.) oder schriftlich erfolgen. Erfolgt der Vertragsschluss fernmündlich, hat der Kunde vorbehaltlich anderslautender Vereinbarung keinen Anspruch darauf, die Vertragsinhalte noch einmal in schriftlicher Form von der MountMarketing Agentur zu erhalten. 
(2) Fernmündlich kommen Verträge zwischen der MountMarketing Agentur und dem Kunden durch übereinstimmende Willenserklärungen zustande. Der Kunde willigt ein, dass die MountMarketing Agentur das Telefonat und/oder den jeweiligen Videochat zu Beweis- und Dokumentationszwecken aufzeichnet. 

§ 4 Zahlungen, Preise, Bedingungen
(1) Die Preise, die von der MountMarketing Agentur angegeben und mitgeteilt werden, sei es fernmündlich oder schriftlich, sind verbindlich. Die mitgeteilten Preise verstehen sich jeweils netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
(2) Die Bezahlung der Leistungen von der MountMarketing Agentur erfolgt sofort nach Rechnungserteilung, und zwar grundsätzlich per SEPA-Lastschriftmandat. Die Vergütung unserer Dienste ist grundsätzlich bei Abschluss des Vertrags fällig, es sei denn, unser Angebot ist anders lautend. Eine uns erteilte (SEPA-) Einzugsermächtigung gilt bis auf Widerruf auch für die weitere Geschäftsverbindung.
(3) Für Vertragsschlüsse mit der MountMarketing Agentur via Telefon / Skype / Zoom oder ähnlichen gilt folgendes:
Eine Bezahlung der gebuchten Dienstleistungen ist ausschließlich im Wege der Vorkasse unter Anwendung des SEPA-Lastschriftverfahrens möglich. Zu diesem Zweck sind Sie verpflichtet und erklären Ihr Einverständnis, uns im Nachgang des Gesprächs unmittelbar ein schriftliches und von Ihnen unterschriebenens SEPA-Lastschriftmandat zu übermitteln an:
mail@mountmarketing.de  (vorab) und sodann per Post an: MountMarketing Agentur, Zum Talblick 1, 78333 Stockach.
Dazu ist folgendes Muster vom Kunden zu verwenden:
Ich ermächtige die MountMarketing Agentur, Talblick 1, 78333 Stockach und deren Erfüllungsgehilfen, wiederkehrende, fällige Zahlungen von meinem Konto 
IBAN: 
mittels SEPA-Basislastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der MountMarketing Agentur, Talblick 1, 78333 Stockach auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen für Zahlungen mittels Lastschrift im SEPA-Basislastschriftverfahren. 
Vorname und Name des Kontoinhabers 
Straße und Hausnummer des Kontoinhabers
Postleitzahl und Ort
Kreditinstitut (Name und BIC)
IBAN:
Ort, Datum
Unterschrift des Kontoinhabers
(4) Die MountMarketing Agentur stellt dem Kunden eine ordnungsgemäße und die Umsatzsteuer ausweisende Rechnung aus nach erfolgreichem Lastschrifteinzug. 
(5) Für den Fall, dass vereinbarte Lastschriften nicht vom Konto des Kunden eingezogen werden können und eine Rückbuchung erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, den geschuldeten Betrag binnen drei Werktagen an die MountMarketing Agentur zu überweisen. 
(6) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn der jeweils andere Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch eine Vertragspartei.

§ 5 Kündigung, Laufzeit
(1) Der Vertrag ist für die im jeweiligen Hauptvertrag vereinbarte Laufzeit fest geschlossen. Sollte der Hauptvertrag keine Laufzeit beinhalten, gilt eine feste dreimonatige Laufzeit als vereinbart. 
(2) Die Vertragslaufzeit verlängert sich vorbehaltlich anders lautender Vereinbarung zwischen der MountMarketing Agentur und dem Kunden jeweils um die Dauer der Erstlaufzeit, wenn nicht eine der Vertragsparteien den Vertrag spätestens 4 Wochen vor Ablauf der Erstlaufzeit oder der verlängerten Laufzeit (= Kündigungsfrist) gekündigt hat. Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt stets unberührt.

§ 6 Verzug / Rücktritt
(1) Fristen für die Leistungserbringung durch die MountMarketing Agentur beginnen nicht, bevor der Rechnungsbetrag bei der MountMarketing Agentur eingegangen ist und vereinbarungsgemäß die für die Dienstleistungen notwendigen Daten bei der MountMarketing Agentur vollständig vorliegen beziehungsweise die notwendigen Mitwirkungshandlungen komplett erbracht sind.
(2) Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält die MountMarketing Agentur sich vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.
(3) Ist der Kunde im Fall der Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Zahlungen gegenüber der MountMarketing Agentur in Verzug, ist die MountMarketing Agentur berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Leistungen einzustellen. Die MountMarketing Agentur wird die gesamte Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig wird, als Schadensersatz geltend machen. Ersparte Aufwendungen sind in Abzug zu bringen.
(4) Etwaige freie Kündigungsrechte des Kunden werden ausgeschlossen.

§ 7 Erfüllung
(1) Die MountMarketing Agentur wird die vereinbarten Dienstleistungen gemäß Angebot mit der erforderlichen Sorgfalt durchführen. Die MountMarketing Agentur ist berechtigt, sich dazu der Hilfe Dritter zu bedienen.
(2) Dem Kunden ist bewusst, dass Die MountMarketing Agentur bis auf anderslautende und explizit schriftliche Vereinbarung die Erbringung von Dienstleistungen und nicht die Herstellung eines Werks schuldet. Auf Anforderung des Kunden wird die MountMarketing Agentur innerhalb einer angemessenen Frist Auskunft über die erbrachten Dienste erteilen. 
(3) Ist die MountMarketing Agentur gehindert, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen und stammen die Hinderungsausgründe aus der Sphäre des Kunden, bleibt der Vergütungsanspruch von der MountMarketing Agentur unberührt.

§ 8 Verhalten und Rücksichtnahme
Sofern der Kunde an Communities und Gruppen von der MountMarketing Agentur (z.B. auf Facebook) teilnimmt, ist er verpflichtet, dort die Interessen von der MountMarketing Agentur zu wahren. Die MountMarketing Agentur ist berechtigt, den Kunden von der Teilnahme an Communities und Gruppen vorübergehend oder dauerhaft auszuschließen, sollte der Kunde (zum Beispiel durch geschäftsschädigende Äußerungen) die Interessen von der MountMarketing Agentur innerhalb der Gruppe / Community verletzen oder beeinträchtigen. Der Kunde ist insbesondere nicht berechtigt, andere Kunden von der MountMarketing Agentur abzuwerben.
 
§ 9 Nutzungsrechte
(1) Der Kunde erhält ausschließlich für die Dauer der Vertragslaufzeit ein einfaches Nutzungsrecht in Bezug auf die im geschützten Mitgliederbereich von der MountMarketing Agentur hinterlegten Inhalte. Eine Weitergabe an Dritte oder eine Vervielfältigung der hinterlegten Inhalte ist strengstens untersagt. 
(2) Der Kunde erhält kein Nutzungsrecht in Bezug auf Werbetexte / Anzeigen, die von der MountMarketing Agentur auf dessen Webseiten oder innerhalb von Foren / Gruppen veröffentlicht sind. 
(3) Zuwiderhandlungen gegen die Absätze 1 und 2 werden zivil- und strafrechtlich verfolgt.

§ 10 Haftung
(1) Die MountMarketing Agentur haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund - nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die MountMarketing Agentur nur
a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
(2) In den Grenzen nach Absatz 1 haftet die MountMarketing Agentur nicht für Daten- und Programmverluste. Die Haftung für Datenverlust wird der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenso stets unberührt wie die für die Übernahme einer Garantie.
(3) Dem Kunden ist bewusst, dass Drittanbieter wie Facebook nach ihren Richtlinien jederzeit dazu berechtigt sind, einzelne Werbekampagnen aus ihren Angeboten zu löschen / zu entfernen. Für eine solche Vorgehensweise haftet die MountMarketing Agentur nicht.
(4) Der Kunde ist im Rahmen seiner Mitwirkungspflichten verpflichtet, die MountMarketing Agentur ausschließlich solches Bild-/Video-/Tonmaterial zur Verfügung zu stellen, das frei von Rechten Dritter ist. Der Kunde stellt die MountMarketing Agentur insoweit von etwaigen Ansprüchen Dritter wegen der Verletzung geistigen Eigentums vollständig frei.

§ 11 Datenschutz und Datensicherheit
(1) Der Kunde versichert, bei der Datenweitergabe an die MountMarketing Agentur die Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) einzuhalten. 
(2) Sofern eine Auftragsdatenverarbeitungsvereinbarung zwischen dem Kunden und der MountMarketing Agentur abzuschließen ist, wird der Kunde die MountMarketing Agentur vor Beginn der Dienstleistungen darauf hinweisen. 
(3) Der Kunde stellt die MountMarketing Agentur von der Haftung wegen Verstößen gegen die DS-GVO und das BDSG vollumfänglich frei, es sei denn, die MountMarketing Agentur hat diese Verstöße ausschließlich allein zu verantworten.

§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung von der MountMarketing Agentur maßgebend.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist der Sitzt der MountMarketing Agentur. Ausschließlicher kaufmännischer Gerichtsstand ist Konstanz. 
AGB Stand: 19.09.2019 ©
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